Hinweisgeberschutz

Mit dem Hinweisgeberformular können Sie Hinweise auf Regelverstöße melden.

Mit dem Hinweisgebersystem bietet die Dreyer Service GmbH allen Mitarbeitenden sowie Außenstehenden die Gelegenheit, mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie interne Richtlinien zu melden.

Zu Regelverstößen gehören unethisches und ungesetzliches Fehlverhalten, wie beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften, personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung, Menschenrechtsverletzungen, Rassismus o. ä.

Hinweisgeber können sich auch anonym an uns wenden.

Gleichzeitig ist es sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt und die Vertraulichkeit ihrer Aussagen wird gewährleistet. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.